Abschlussmöglichkeiten

Abitur
Fachhochschulreife (FHR)

Abitur


Termin der Abiturprüfung
Am Ende der Jahrgangsstufe Q2 (13) findet die Abiturprüfung statt. Die Prüfung erstreckt sich auf 4 Unterrichtsfächer. Bereits mit der Wahl der beiden Leistungskurse ab Q1.1 (12.1) wird eine Entscheidung für das 1. und das 2. Abiturfach getroffen. Drittes und viertes Abiturfach werden erst zu Beginn der Q2.1 (13.1) verbindlich festgelegt. Da aber nur Fächer, die bereits ab Jahrgangsstufe Q1.1 (12.1) schriftlich belegt wurden, zu Abiturfächern werden können, muss bereits sehr früh die eigene Planung für das Abitur in die Wahlen, spätestens aber für das Halbjahr Q1.1 (12.1), einfließen.

Abiturfächer
2 Leistungskurse (1. und 2. Abiturfach) und ein Grundkurs (3. Abiturfach) sind Abiturfächer mit schriftlicher Prüfung. Hinzu kommt ein weiterer Grundkurs (4. Abiturfach) mit mündlicher Prüfung. Bei der Wahl der Abiturfächer müssen folgende Bedingungen berücksichtigt werden:
- Alle drei Aufgabenfelder müssen bei den vier Abiturfächern vertreten sein.
- Das erste Abiturfach (LK) muss Deutsch, fortgeführte Fremdsprache (an EGG: Englisch), Mathematik oder eine Naturwissenschaft (an EGG: Biologie) sein.
- Das zweite Abiturfach kann aus dem schulspezifischen Angebot beliebig gewählt werden
- Religion kann das Abiturfach des Aufgabenfeldes 2 (Gesellschaftswissenschaften) ersetzen.
- Aus den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik müssen 2 Fächer als Abiturfächer gewählt werden.

Auf der Homepage des Schulministeriums erhalten Sie zu jedem Fach Hinweise, Vorgaben, Aufgabenbeispiele und diejenigen Aufgaben aus den vergangenen Prüfungsjahrgängen, für die keine Veröffentlichungsrechte einzuholen waren.

Die Abiturprüfung
Zum Bestehen der Abiturprüfung müssen in drei Bereichen Bedingungen erfüllt werden:

Kursbereich (Block I)
Abiturbereich (Block II)

Zur Feststellung der Leistungen werden die Zensuren in Punkte umgerechnet. Es gilt :

sehr gut plus  15 Punkte
sehr gut  14 Punkte
sehr gut minus  13 Punkte
gut plus  12 Punkte
gut  11 Punkte
gut minus  10 Punkte
befriedigend plus   9 Punkte
befriedigend   8 Punkte
befriedigend minus   7 Punkte
aureichend plus   6 Punkte
aureichend   5 Punkte
aureichend minus   4 Punkte
mangelhaft plus   3 Punkte
mangelhaft   2 Punkte
mangelhaft minus   1 Punkt
ungenügend   0 Punkte

Kursbereich (Block I)


(mindestens 200, höchstens 600 Punkte)

- Einbringung von 35 bis zu 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase
- Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt
- Leistungskurse werden doppelt, Grundkurse einfach gewertet.
- Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet werden.
- Bei Einbringung von:
35 - 37 Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
38 - 40 Kursen: 8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
- Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40
Dabei sind:
EI = (Gesamt-)Ergebnis (Block I)
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren
S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt.

Abiturbereich (Block II)



Im Abiturbereich werden die Prüfungsergebnisse in den Abiturfächern in fünffacher Wertung berücksichtigt. Wird eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsergebnisse in den Abiturfächern nur vierfach gewertet.
In der besonderen Lernleistung sind maximal 15 Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden.


Frühestens am Ende der Jahrgangsstufe Q1 (12) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erreicht werden.
In Verbindung mit einer einjährigen beruflichen Ausbildung (Praktikum, Lehre) wird das Fachabitur erreicht. Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
In die Wertung für die FHR müssen 10 Pflichtkurse (Leistungskurse oder Grundkurse) eingebracht werden. Bei der Kursauswahl können jeweils zwei benachbarte Halbjahre berücksichtigt werden. Zulässig sind demzufolge Kursauswahlen aus den Halbjahren Q1.1 (12.1) und Q1.2 (12.2), Q1.2 (12.2) und Q2.1 (13.1) oder Q2.1 (13.1) und Q2.2 (13.2).

Pflichtkurse
Pflichtmäßig in die Wertung für die FHR einzubringende Fächer/Kurse:
* 2 Kurse in Deutsch
* 2 Kurse in einer Fremdsprache.
* 2 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
* 2 Kurse Mathematik
* 2 Kurse einer Naturwissenschaft.

Leistungsanforderungen
Die FHR wird erlangt, wenn bestimmte Leistungsanforderungen im Bereich der Leistungskurse und der Grundkurse erfüllt werden. Zur Feststellung dieser Leistungen werden die Zensuren in Punkte umgerechnet, wie es auf der Seite Abitur beschrieben ist.

Leistungskursbedingungen
Die vier Leistungskurse der benachbarten Halbjahre müssen berücksichtigt werden.
- Keiner dieser Leistungskurse darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
- Höchstens zwei Leistungskurse dürfen weniger als 5 Punkte haben.
- Die doppelte Punktesumme aller 4 Leistungskurse muss mindestens 40 sein.

Grundkursbedingungen
Aus der Menge der belegten Grundkurse müssen 11 Grundkurse ausgewählt werden. Dabei müssen die oben genannten Pflichtbedingungen berücksichtigt werden.
- Keiner der ausgewählten Grundkurse darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
- Höchstens 4 Grundkurse dürfen weniger als 5 Punkte haben.
- Die Punktesumme aller 11 Grundkurse muss mindestens 55 sein.

Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird erreicht, wenn die Leistungskurs- und die Grundkursbedingungen erfüllt werden.