Ausgangssituation
Mit den Jahren des Auf- und Ausbaus der EGG kamen auch die Schüler:innen der ersten Jahrgänge in das Alter, das mit dem Begriff „Pubertät“ überschrieben wird. Jugendliche verändern sich in dieser Zeit. Sie setzten neue Schwerpunkte, entwickeln neue Interessen. Dabei lösen sie alte Beziehungen und knüpfen neue. Sie entwickeln ihre eigene Identität und Persönlichkeit. Einige Jugendliche sind in diesem Alter schwer ansprechbar und wenden sich von den bisherigen Bezugspersonen ab. Im Schulalltag machte sich dies durch eine steigende Anzahl an Vorfällen mit disziplinarischen Konsequenzen bemerkbar, so dass sich viele Kolleg:innen eine Hilfe beim Umgang mit Unterrichtsstörungen wünschten. Angeregt durch einen Beratungslehrer wurde von einer Gruppe von Lehrkräften über das Trainingsraum-Modell nachgedacht.Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde an der EGG der Trainingsraum nach dem „Bielefelder Modell“ zum Umgang mit Unterrichtsstörungen eingeführt.
Der Trainingsraum ist zu jeder Unterrichtsstunde mit einem Betreuer besetzt. Die Trainingsraum-AG begleitet die Arbeit im Trainingsraum. Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Schulleitung, dem Sozialpädagog:innen, dem Trainingsraumbeauftragen und weiteren, interessierten Lehrer:innen. Die AG trifft sich mindestens einmal im Schuljahr zur Besprechung.
Jede Trainingsraumstunde wird für die dort eingesetzten Betreuer als halbe Unterrichtsstunde angerechnet. Zur Finanzierung der Betreuerstunden hat sich das Kollegium auf eine geringe, freiwillige Mehrarbeit pro Woche (Stand Feb. 2013: 12 Minuten) verständigt.
Grundsätze für den Unterricht
Lernen und Erziehen kann am besten dann gelingen, wenn Lernende, Lehrkräfte, Eltern und Erziehungsberechtigte vertrauensvoll zusammenarbeiten und dieselben Ziele verfolgen. Im Schulalltag sind dies vor allem die Rechte aller Beteiligten auf störungsfreien Unterricht.Daraus ergaben sich die drei Grundregeln für den Unterricht:
- Lernende haben das Recht auf guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
- Jede Lehrperson hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.
- Die Rechte und Pflichten von Schüler:innen und Lehrkräften müssen gegenseitig respektiert und erfüllt werden
Das Verfahren
An der EGG wird das Trainingsraum-Modell i.d.R. ab dem Jahrgang 6 angewendet. Die Schüler:innen des Jahrganges 5 sind erst an der EGG angekommen und suchen ihren Platz innerhalb der Klassengemeinschaft und bringen eine neugierige Lernhaltung mit, die gravierende Unterrichtsstörungen weitgehend verhindert.Unterrichtsstörungen sollte zunächst in der Unterrichtssituation mit den gebotenen pädagogischen Maßnahmen begegnet werden. Sollten die Lernenden nicht einlenken und sich nicht an die vereinbarten Regeln halten, werden sie ausdrücklich ermahnt. Diese Ermahnung umfasst auch die konkrete Frage, ob sich die Lernenden im weiteren Unterrichtsverlauf an die gemeinsamen Regeln halten möchte. Damit obliegt die Entscheidung bei ihnen, ob sie weiter am Unterricht teilnimmen oder sofort den Trainingsraum in Anspruch nehmen möchten. Kommt es im weiteren Unterricht zu einer erneuten Störung durch entsprechende Lernende, wird dies als Entscheidung gegen den Verbleib in der Klasse bewertet und sie werden mit dem so genannten Schickzettel in den Trainingsraum geschickt. Der Schickzettel gibt die wichtigsten Informationen zur Unterrichtsstörung wieder.
Beratungsgespräch im Trainingsraum
Im Klassenhaus 3 wurde der kleine Differenzierungsraum spartanisch, aber nicht abschreckend, mit Tischen und Stühlen und einem PC-Arbeitsplatz ausgestattet. In diesem Raum sollen keine Störer „verwahrt“ werden, sondern Schüler:innen über ihr Handeln nachdenken und mit Unterstützung alternative Handlungsmuster entwickeln.Bei der Ankunft der Lernenden im Trainingsraum übergiben diese zunächst den Schickzettel an die Aufsichtsperson. Es folgt ein Beratungsgespräch, in dem die Schüler:innen die Unterrichtssituation schildert, das Verhalten reflektiert, bewertet und Möglichkeiten für alternative Verhaltenweisen benennt. Die Aufsichtsperson unterstützt die Lernenden dabei durch eine kooperative Gesprächsführung. Durch diese werden getätigten Aussagen wiederholt und paraphrasiert, wird nachgefragt und das Verhalten gespiegelt, zudem wird durch die Aufsichtsperson gegebenenfalls Vorschläge für Handlungsalternativen benannt.
Im Anschluss erhält die Lernenden den so genannten „Rückkehrplan“ ausgehändigt, in dem sie versuchen, die aus dem Gespräch gewonnenen Erkenntnisse selbst zu verschriftlichen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Fragen „Wodurch habe ich welche Regel gebrochen?“ und „Wie kann ich in ähnlichen Situationen zukünftig anders reagieren?“. Die Aufsichtsperson schaut zusammen mit den Schüler:innen über den ausgefüllten Plan und entscheidet, ob diese wieder am Unterricht teilnehmen können. Eine Kopie des Rückkehrplanes wird abgeheftet, das Original nimmen die Lernende für den Fachlehrkraft mit. Ist dieser mit dem Plan einverstanden, wird diese abgezeichnet und als Information über die Unterrichtsstörung an das Klassen-Tandem weitergeleitet.
Die Aufsichtsperon im Trainingsraum führt auch die statistische Erfassung der Besuche weiter. In einer Tabelle werden die Besuchsdaten erfasst und nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Diese statistischen Evaluationen werden regelmäßig in der Trainingsraum-AG diskutiert und in Lehrerkonferenzen vorgestellt.
Weiterführende Maßnahmen
Sollten Lernende den Trainingsraum innerhalb von 14 Tagen drei Mal besuchen, werden die Klassenlehrkräfte von der Aufsichtsperson schriftlich über die gehäuften Besuche informiert mit dem Auftrag ein klärendes Gespräch mit den Eltern und der/dem Schüler:in zu suchen.Kommt es vor, dass Lernende ein zweites Mal am gleichen Tag den Trainingsraum besuchen oder Lernende im Beratungsgespräch völlig uneinsichtig sind und sich weiterhin nicht an die Grundregeln halten, kann die Aufsichtsperson Die Lernenden nach Rücksprache mit der Klassenleitung für den Rest seines Schultages suspendieren und - nach vorherigem Telefonat mit den Eltern - nach Hause schicken. Die Schüler:innen dürfen erst wieder nach einem klärenden Gespräch zwischen Klassenlehrkräften, Eltern und ihnen selbst wieder am Unterricht teilnehmen.
Erfahrungen
Der Trainingsraum wird vom Kollegium und den Schülern:innen als notwendig und entlastend empfunden. Es wird betont, dass die Lerngruppe ohne wiederholende Störer besser in der Unterrichtsstunde weiterarbeiten kann.Die Besuchshäufigkeit liegt in den Jahren seit der Einführung immer um ca. 6-7 Schüler:innen pro Tag. Besondere Häufungen sind in den Jahrgängen 7 und 8 zu beobachten. Nach der Klassenneubildung sinken die Besuchszahlen i.d.R. wieder deutlich. Im Tagesverlauf liegen die meisten Besuche in der 3./4. Stunde, also vor der Mittagspause.